Akutbehandlungen sind nur noch mit Überweisung mit dem Vermerk „Hausarzt Vermittlungsfall“ (unsere BSNR ist 531602600) oder einem Code der Termin-Servicestelle der KBV möglich.

Liebe Patientinnen und Patienten,
für das neue Jahr hatten wir uns von der Bundesregierung eine Unterstützung für die niedergelassenen Praxen analog zur Krankenhausunterstützung gewünscht. Steigende Kosten durch die Energiekrise, ständige Zusatzaufgaben im Rahmen der Pandemie bei Personalmangel und Personalausfall durch Krankheit und Quarantäne lassen sich nicht mehr abfedern. Stattdessen gibt es erneute Honorarkürzungen bei den Fachärzten: die Behandlung von Patienten, die nicht über die „Termin-Servicestelle“ der Kassenärztlichen Vereinigungen angemeldet werden, wird nur mit ca. 60 % des bisherigen Honorars vergütet. Das bedeutet, unbürokratische Akutbehandlungen, die Sie bei uns z. B. bei Schmerzen, Verletzungen oder Entzündungen gewohnt sind, werden vom Gesetzgeber abgestraft.

Durch den von Minister Lauterbach beschlossenen Wegfall der sogenannten „Neupatienten Regelung“ benötigen wir ab 1.1.2023 zur Behandlung akuter Erkrankungen und für kurzfristige Termine eine Überweisung von ihrem Hausarzt mit dem Vermerk „Hausarzt Vermittlungsfall“. Nur dann können wir Ihnen einen kurzfristigen Termin oder eine Behandlung in unserer Akutsprechstunde ermöglichen.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Terminvermittlung über die o. g. Termin Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung, Tel.-Nr. 116117. Aber auch für diese Art der kurzfristigen Terminvergabe oder der Akutbehandlung benötigen Sie eine Überweisung mit einem Termincode. Wir niedergelassenen Ärzte in Deutschland sind über diesen Wegfall der „Neupatienten Regelung“ sehr unglücklich, unsere Proteste blieben leider erfolglos.